Geänderter Bebauungsplan tritt in Kraft

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Geänderter Bebauungsplan 683 Ä für den Nord-Osten (© Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main)

Nach vorausgegangenem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (04.03.2021) tritt der Bebauungsplan 683 Ä – Rebstock 1. Änderung mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main am 30.03.2021 in Kraft. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung neu. Das Maß sinkt von rund 220.000 m² Geschossfläche auf rund 160.000 m². Die Art der baulichen Nutzung wird der Nachfrageverschiebung von Büro- zu Wohnbauflächen angepasst.

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